Reisepass

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Deutsche Staatsbürger, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind - also im Ausland wohnen - können ebenfalls im Bürgerservice einen Reisepass beantragen, obwohl sie der Ausweispflicht nicht unterliegen.

Welchen Ausweis benötige ich für meine geplante Reise?

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihre Einreise einen Reisepass benötigen oder ob Ihr Personalausweis ausreicht?

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert.

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich -> Einverständniserklärung.

Die erforderlichen Unterlagen für im Ausland lebende Deutsche erfragen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 02153 898 1777.

Formen der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke erforderlich sind. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht. Ob der beantragte Reisepass fertig ist und abgeholt werden kann erfahren Sie hier.

Gebührenrahmen

Reisepass - Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre: 70,00€

Reisepass - Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre: 37,50€

Reisepass (48 Seiten) - Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre: 82,00€

Reisepass (48 Seiten) - Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre: 59,90€

Expresspass - Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre: 92,00€

Expresspass - Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre: 69,50€

Reisepass für im Ausland lebende Deutsche - Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre: 140,00€

Reisepass für im Ausland lebende Deutsche - Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre: 75,00€

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Besonderheiten

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

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