Rentenservice

Der Fachbereich Soziales bietet Ihnen kostenlose Beratung, Information und Service rund um das Thema Rente. Die erforderlichen Anträge werden auf Wunsch gemeinsam ausgefüllt und an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet.

Die Mitarbeiterinnen sind Ansprechpartner für folgende Themen:

  • Altersrenten und Antragstellung
  • Amtliche Beglaubigungen (Lebendbescheinigungen etc.)
  • Anforderung von Rentenunterlagen
  • Arbeitslos und Rente
  • Aufnahme von Versicherungen an Eides statt, Zeugenerklärung etc. zur Glaubhaftmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Ausgleich von Abschlägen
  • Auslandsrente
  • Berufsanfänger*innen und die Sozialversicherung
  • Erziehungsrente
  • Freiwillige Versicherung (mit Nachzahlung von Beiträgen)
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Halb- und Vollwaisenrente
  • Selbständige und Rente
  • Hinterbliebenenrente (Renten wegen Todes)
  • Kontenklärung
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner*innen
  • Nachversicherung (Beamtenrecht)
  • Nahtlosigkeitsregelung und Rente
  • Pflegepersonen und Rente
  • Rehabilitation und Prävention
  • Rente für Aussiedler*innen
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Rentenberechnung
  • Rentensplitting
  • Rentner*innen und Hinzuverdienst
  • Versorgung Geschiedener (Der Versorgungsausgleich)
  • Widerspruchsverfahren (in Rentenangelegenheiten)
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Zeiten für die Rente (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten)

Um Ihren Anliegen gerecht zu werden, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 

Seitens des Rententräger ist eine Antragsannahme erst ein halbes Jahr vor Rentenbeginn möglich. Bei Rentenanträgen mit Auslandszeiten empfiehlt sich eine Antragstellung bereits ein halbes Jahr vor geplantem Rentenbeginn, in allen anderen Fällen sind 3 bis 4 Monate Vorlauf bei geklärtem Versicherungsverlauf ausreichend. 

Der Termin zur Antragstellung kann gerne frühzeitig vereinbart werden. Aktuell beträgt die Vorlaufzeit rund 4 bis 6 Wochen. 

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiterinnen auch telefonische Beratung und Antragsaufnahme an. 

Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de