Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Informationen zur Dienstleistung
Sie sind innerhalb Nettetals umgezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.
Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:
- die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
- falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderreisepass, Stammbuch
- sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
Formen der Antragstellung
Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Gebühren
gebührenfrei
Hinweise
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Nettetal hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt unter 0 21 53 / 898 2205 bekannt geben.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 0 21 53 / 898 3209.
Fristen
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Bürgerservice vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.