Vorläufiger Personalausweis

FB17_Vorläufiger Personalausweis

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Informationen zur Dienstleistung

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder in Verlust geraten?

Sie benötigen dringend einen Personalausweis?

Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beantragen.

Hinweis

Der vorläufige Personalausweis wird nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung, ob der vorläufige Personalausweis im Einreiseland und von der Fluggesellschaft anerkannt wird. Informationen des jeweiligen Landes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes; dann klicken Sie auf "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige."

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:

  • abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu sechs Monate alt)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Gebühren

10,00 Euro

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Personalsausweis wird sofort ausgestellt.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de