Vorläufiger Personalausweis

FB17_Vorläufiger Personalausweis

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Informationen zur Dienstleistung

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder in Verlust geraten?

Sie benötigen dringend einen Personalausweis?

Dann können Sie einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beantragen.

Hinweis

Der vorläufige Personalausweis wird nicht in allen Ländern zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung, ob der vorläufige Personalausweis im Einreiseland und von der Fluggesellschaft anerkannt wird. Informationen des jeweiligen Landes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes; dann klicken Sie auf "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige."

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:

  • abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • Seit dem 1. Mai 2025 ist für die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen ein digital erstelltes Lichtbild erforderlich. Dieses kann direkt im Bürgerservice gegen eine Gebühr von sechs Euro erstellt werden. Alternativ können auch digitale Fotos von zertifizierten Fotografen oder Drogerien verwendet werden, die das Bild über eine zertifizierte Cloud mittels QR-Code übermitteln.
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Gebühren

10,00 Euro

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Personalsausweis wird sofort ausgestellt.

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Weitere Informationen: www.ct.de