Bongartzstiftung

1. Die Familie

Im Jahre 1893 hat Herr Johann Heinrich Bongartz über seinen Grundbesitz ein Grundbuch anlegen lassen. Etliche der heute noch im Besitz der Bongartzstiftung stehenden Grundstücke waren bereits damals im Grundbuch des Heinrich Bongartz eingetragen. Johann Heinrich Bongartz setzte durch Testament seine ledige Schwester Maria Agnes Bongartz zu seiner Alleinerbin ein.

Geschwister Bongartz
Heinrich Bongartz geboren: 31.10.1810 gestorben: 21.08.1896
Gertrud Bongartz geboren: 30.10.1818 gestorben: 02.11.1885
Maria Agnes Bongartz geboren: 23.11.1826 gestorben: 12.11.1906

Mit Testament vom 1. Oktober 1896 hinterließ Maria Agnes Bongartz ihr gesamtes, von ihrem Bruder Johann Heinrich geerbtes, Vermögen der damaligen Gemeinde Lobberich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass das Vermögen zur Gründung eines Waisen- und Erziehungshauses für waise katholische Mädchen verwendet werden sollte. Das Waisen- und Erziehungshaus sollte unter der Wohnhausadresse der Familie Bongartz an der Hochstraße 29 errichtet werden.

2. Entwicklung der Stiftung

Die Gemeinde Lobberich nahm das Testament nach dem Ableben von Maria Agnes Bongartz (12. November 1906) an und gründete die Stiftung. Mit Notariatsvertrag vom 9. Februar 1911 wurde das gesamte Grundvermögen der Frau Bongartz auf die Gemeinde Lobberich übertragen. Im Jahre 1927 hat die Gemeinde Lobberich ein getrenntes Grundbuch für die Bongartzstiftung anlegen lassen.

Das Wohnhaus der Familie Bongartz in Lobberich, Hochstraße 29, gehörte neben anderen Gebäuden und Grundstücken ebenfalls zur Erbmasse. Das zweigeschossige Backsteingebäude wurde Anfang des 19. Jahrhunderts errichtet und ist mit Datum vom 16. Februar1989 in die Denkmalliste der Stadt Nettetal aufgenommen worden.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde das Waisenhaus im Gebäude auf der Hochstraße eingerichtet und elternlose Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr dort von den Münsteraner Franziskusschwestern, die auch im Krankenhaus tätig waren, betreut. In der Zwischenzeit war dem Haus eine Kinderbewahrschule angegliedert worden, außerdem wurden Haushaltungs- und Nähkurse angeboten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1934 wurde die Stiftung "kassiert". Das Haus diente zunächst der Hitlerjugend, ab Kriegsbeginn 1939 dem weiblichen Reichsarbeitsdienst als Unterkunft, zu der auch Baracken auf dem "Stöppken" (heute von-Bocholtz-Straße) gehörten. Im Gebäude Hochstraße 29 wurde eine Nähschule eingerichtet. In den nach dem Krieg notdürftig hergerichteten Baracken auf der von-Bocholtz-Straße gab es zeitweilig einen Kindergarten. Das wertvolle Mobilar, Tafelsilber und Bilder wurden 1934 "heimlich" dem Krankenhaus übergeben, damit dieses Vermögen nicht der Partei zufiel. Nach dem Krieg findet sich nur noch ein Teil dieses Vermögens wieder.

Im November 1945 wurde in dem Gebäude Hochstraße 29 eine Nähschule eingerichtet. Verpflichtet wurden dafür die Christkönigschwestern, die in der Pfarre schon als Caritasschwestern dienten. In den nach dem Krieg notdürftig hergerichteten Baracken wurde zeitweilig ein Kindergarten eingerichtet. Die endgültige Nutzung des Haupthauses blieb zunächst in der Schwebe, zumal dort zwischenzeitlich Flüchtlingsfamilien untergebracht wurden. Ein Waisenhaus oder Altenheim einzurichten erschien als wirtschaftlich nicht rentabel.

1951/1952 wurde das Heim erneut eröffnet. Der Stiftungszweck wurde den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, so dass statt des Waisenhauses ein Säuglingsheim auf Vorschlag des Kreises eingerichtet werden konnte. An die Stelle der Christkönigsschwestern, die wegen Personalmangels gekündigt hatten, kamen die DRK-Schwestern. Es konnten 45 Kinder aufgenommen werden. Nach und nach wurde der bauliche Zustand des Hauses verbessert, eine Liegeterrasse angebaut und eine Milchküche eingerichtet.

Die Umgebung des Bongartzstiftes veränderte sich. Teile des Stiftgartens und des Bongartzplatzes wurden zum Bau der Pavillonbauten, des Stöppkens, der Sparkasse und des Kinos im Jahr 1957 verkauft.

1961/1962 wurden für 430.000 DM alte Gebäude abgerissen und durch neue ersetzt. Weil nicht genügend Säuglinge zugewiesen wurden, mussten die Pflegesätze ständig erhöht werden. Zum 1. April 1969 wurde das Bongartzstift in ein Säuglings- und Kinderheim umgewandelt, weil das Heim sonst nicht mehr bestehen konnte. Durch diesen Beschluss stieg auch wieder die Belegung. Doch nach Änderung der Zielsetzung der Jugendhilfe -Kinder sollten entweder bis zum 14. Lebensjahr im Heim bleiben können oder in Pflegefamilien untergebracht werden - musste über eine andere Nutzung verhandelt werden, da in diesem Falle eine Wirtschaftlichkeit des Heimes nicht mehr zu erreichen war.

Zum 1. Januar 1973 wurde die Stiftung in einen Eigenbetrieb der Stadt Nettetal umgewandelt. Am 20. August 1973 wurde vom Rat beschlossen, in dem Haus von-Bocholtz-Straße 5 einen Kindergarten einzurichten. Diesem Beschluss ging die Überlegung voraus, dass die wörtliche Erfüllung des Stifterwillens nicht mehr möglich gewesen war und das Testament deshalb sinngemäß erfüllt werden sollte. Mit der Stiftung wollte die Stifterin den betreuungsbedürftigen jugendlichen Menschen eine Betreuung zuteil werden lassen. Diese Aufgaben erfüllt auch ein Kindergarten. Die Stiftung wird seit diesem Zeitpunkt mit dem alleinigen Zweck weitergeführt, in Nettetal-Lobberich einen Kindergarten zu unterhalten. Die Erträge des Stiftungsvermögens dienen ausschließlich der Unterhaltung dieses Kindergartens. Am 1. April 1975 wurde er eröffnet. Am 27. November 2010 fand die feierliche Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes an der Mühlenstraße statt.

Das Gebäude Hochstraße 29 wird für den Betrieb des Kindergartens nicht mehr benötigt. Nach umfangreichen Umbauarbeiten zieht am 1. April 1976 das Standesamt und am 1. November1982 das Rechnungsprüfungsamt in dieses Gebäude ein. Das Haus wurde am 16. Februar 1989 in die Denkmalliste der Stadt Nettetal aufgenommen. Bedingt durch den Neubau des Rathauses entfiel die Nutzung des Gebäudes durch die Verwaltung ab 20. August 1999.

In der Sitzung vom 16. Dezember 1999 beschließt der Verwaltungsrat die Verpachtung des Gebäudes an die Arbeiterwohlfahrt. Das Gebäude wird anschließend komplett saniert (Kosten ca. 250.000 DM). Zum 1. Juni 2000 wird die Beratungsstelle eröffnet. Am 3. November 2000 wird das neue Sozialpsychiatrische Zentrum eröffnet.  

Mit Vertrag vom 25. November 1974 überlässt die Bongartzstiftung der Stadt Nettetal eine wertvolle und antike Zimmereinrichtung. In der Zeit von 1975 bis 1999 ist das Bürgermeisterzimmer mit diesen Möbeln eingerichtet. Nach dem Umzug in das neue Rathaus ziehen sie in das Trauzimmer des Standesamtes.

Vom 1. Oktober 1978 bis zum 30. Juni 1992 war in der Tiefparterre des Kindergartens die Sozialstation des Caritasverbandes beheimatet. Am 1. Oktober 1992 zieht die Kleiderkammer des örtlichen Caritasverbandes Lobberich in diese Räume ein.

Am 20. Mai 2025 begeht der Kindergarten bereits sein 50-jähriges Bestehen.

3. Der Bongartzhof

Mit notariellem Pachtvertrag vom 8. Januar 1903 hat Frau Agnes Bongartz den Bongartzhof an Herrn Heinrich Schmitz verpachtet. Der Pachtvertrag wurde am 4. April1919 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt waren an Herrn Schmitz neben den Hof- und Gebäudeflächen und dem Hausgarten zirka elf Morgen Grünland und 54 Morgen Acker verpachtet. Im Jahre 1930 war der Grundstücksbestand schon auf 57 Morgen Ackerland und 25,5 Morgen Grünland und 2,5 Morgen Holz aufgestockt.

Nach dem Tode des Herrn Heinrich Schmitz am 29. August 1923 heiratete die Mutter des heutigen Altpächters den Landwirten Johann Borghs, der den Bongartzhof weiter bewirtschaftete.

Im Jahre 1946 hat der jetzige Altpächter, Herr Heinrich Schmitz, den Hof übernommen. Zum Hof gehörten damals zirka 85 Morgen. Durch das Flurbereinigungsverfahren aus den Jahren 1984/85 wurde der sich nördlich der Bahnlinie befindliche Grundbesitz der Bongartzstiftung in eine gut zu bewirtschaftende Ackerfläche zusammengefasst. Der Hof umfasst derzeit zirka 130 Morgen.

Im Dezember 1977 ist Herr Heinrich Schmitz aus dem Pachtverhältnis ausgeschieden. Der Bongartzhof wurde bis 2016 vom Sohn des Altpächters, Herrn Heinz Schmitz bewirtschaftet. Seit 2016 sind die landwirtschaftlichen Flächen an Herrn Ralf Tobrock und die Gebäude an Herrn Andreas Schmitz verpachtet.

4. Rechtliche Verhältnisse

Die Bongartzstiftung in Nettetal wird seit dem 1. Januar 1973 in Anwendung der §§ 93 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen und entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt.

Die Bongartzstiftung ist eine örtliche Stiftung im Sinne des § 87 der GO NW und wurde bis zum 31. Dezember 1982 als ausgegliedertes Sondervermögen nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rechnungslegung getrennt verwaltet. Sie stellt ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Nettetal ohne eigene Rechtspersönlichkeit dar.

Die Bongartzstiftung wird gemäß Ratsbeschluss vom 25. März 1982 ab 1. Januar 1983 in Form eines Unterabschnittes im städtischen Haushalt mit kameralistischer Buchführung geführt.

 

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