Angebote für Bürgerinnen und Bürger

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Foto: Pixabay / pics_kartubBei den Kommunalwahlen werden
- der Stadtrat,
- der Bürgermeister/die Bürgermeisterin,
- der Landrat/die Landrätin des Kreises Viersen und
- der Kreistag
gewählt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden durch den Rat und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin vertreten. Der Rat entscheidet über alle städtischen Angelegenheiten und ist somit auch ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Rates werden unmittelbar von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin ist kommunaler Wahlbeamter/kommunale Wahlbeamtin und führt den Vorsitz im Rat. Er/Sie wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt, ist kein Ratsmitglied, hat aber Stimmrecht im Rat.
Sollte am 14. September 2025 keiner der Bürgermeister- und/oder Landratskandidat*innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier.
Veranstalter
Firma | Stadt Nettetal |
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Adresse |
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal |