Schwerbehindertenausweis

Wer körperlich behindert ist und einen Schwerbehindertenausweis besitzt, steht unter dem Schutz des Schwerbehindertengesetzes. Außerdem erhält er verschiedene Vergünstigungen, wie zum Beispiel

  • steuerliche Erleichterungen,
  • Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr und
  • Vergünstigungen beim Wohnen.

Des Weiteren kann bei bestimmten Voraussetzungen (Merkmale "aG",  "Bl" oder "G") eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte erteilt werden.

Für die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen ist das Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen zuständig.

Über die Internetseite des Versorungsamtes haben Sie die Möglichkeit den Antrag in Papierform als PDF-Datei herunter zu laden oder Sie nutzen die Möglichkeit darüber den Online-Antrag zu verwenden.

Erstanträge und Änderungsanträge hält auch der Bürgerservice bereit. Die Anträge können Sie ausgefüllt und mit einem Lichtbild versehen an das zuständige Versorgungsamt schicken oder aber auch bei uns im Bürgerservice abgeben. Wir leiten die Unterlagen dann für Sie weiter.

Das Versorgungsamt setzt sich dann mit Ihrem Arzt in Verbindung und fordert die benötigten Unterlagen an. Aufgrund dieser Unterlagen wird dann der Grad der Behinderung ermittelt und über den Anspruch entschieden.

Haben Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis und soll dieser nur verlängert werden, können Sie dies im Bürgerservice erledigen lassen.

Antrags- und Bearbeitungsfristen:

Ist auf dem Schwerbehindertenausweis noch ein Verlängerungsfeld frei, erfolgt die Verlängerung sofort. Sind auf Ihren Schwerbehindertenausweis alle Verlängerungsfelder belegt, leiten wir für Sie einen Antrag auf Neuaustellung Ihres Ausweises an das Versorgungsamt weiter. Hierfür wird ein neues Lichtbild benötigt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

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