Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Wohnungsbindungsgesetz (WFNG NRW)

Im Fachbereich Soziales können Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stellen, der Sie berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • der Höhe Ihres Einkommens
  • der Größe der Wohnung

Gebühren

  • 10,00 € für Bürger im Leistungsbezug (Job Center und Grundsicherung)
  • 15,00 € für Berufstätige, Rentner, etc.

Termine und benötigte Unterlagen

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Buchstabenbereich A, D, E, F, J   Frau Özdemir

Buchstabenbereich B, C   Frau Nies

Buchstabenbereich H, I   Frau Cronen

Buchstabenbereich L - P   Frau Glöckner

Buchstabenbereich K, Q - T  Herr Erkes

Buchstabenbereich U - Z   Frau Buttermann

 

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Öffnungszeiten

Der Bereich Wohnungswesen steht Ihnen zu folgenden Zeiten für allgemeine Anfragen und die Abgabe von Unterlagen zur Verfügung:

Montags: 8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr

Kommen Sie gerne auch ohne vorherige Terminvereinbarung vorbei.

Für individuelle Anliegen und Gespräche mit Ihrer persönlichen Ansprechperson bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren. Dies können Sie über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch direkt bei Ihrer Ansprechperson tun.

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